Integritätskodex
Zuletzt aktualisiert: 2026-03-20
Version: v1.0.3
Inkrafttretensdatum: 2026-03-20
Die Glaubwürdigkeit von AIBRI basiert auf der Reinheit der Daten.
1. Grundwerte
- Unabhängigkeit: Ausschluss jeglichen externen kommerziellen Drucks und administrativer Eingriffe.
- Objektivität: Beurteilungen ausschließlich auf Basis der nativen KI-Modellausgabe.
- Transparenz: Jede Schlussfolgerung muss über eine rückverfolgbare Beweiskette verfügen.
- Strenge: Auditprozesse müssen den vordefinierten wissenschaftlichen Protokollen entsprechen; willkürliche Stichproben sind strikt verboten.
2. Regeln zur Beweisintegrität
- 2.1 Verbot manueller Eingriffe: Auditoren dürfen KI-Modelle während der Prüfung nicht durch Prompts lenken, andeuten oder psychologisch in Gegenrichtung beeinflussen.
- 2.2 Sicherung der Originalnachweise: Jedes Audit-Bulletin muss mindestens eine offizielle Share URL enthalten. Kürzen, Zusammensetzen oder Verfälschen des Originaltexts aus KI-Ausgaben ist strikt untersagt.
- 2.3 Hash-Konsistenz: Für alle Texte im Evidence Vault muss ein Hash erzeugt werden. Wenn sich Quellbeweise ändern, muss der Auditor den Status innerhalb von 24 Stunden als 'ungültig / Re-Audit erforderlich' markieren.
3. Prinzipien der Prompt-Neutralität
- 3.1 Standardisierung: Das im Audit verwendete Core Query Set (CQS) muss eine Cross-Review durchlaufen, um sprachliche Neutralität sicherzustellen.
- 3.2 Entmerkmalisierung: Bei horizontalen Vergleichsaudits dürfen Fragen keine Formulierungen mit Markenpräferenzen oder Branchenstereotypen enthalten.
- 3.3 Umgebungs-Konsistenz: Modellübergreifende Prüfungen innerhalb derselben Aufgabe müssen unter ähnlichen Zeitfenstern, geografischen Knoten und Systemparametern erfolgen.
4. Vermeidung von Interessenkonflikten
- 4.1 Finanzielle Unabhängigkeit: AIBRI und seine Auditoren dürfen keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen an auditierten Marken oder AI Labs halten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktien, Optionen und Beratungsverträge).
- 4.2 Lobbying-Verbot: Auditoren dürfen keine privaten Treffen mit PR-Abteilungen von Marken annehmen. Kommunikation zu Audit-Schlussfolgerungen muss über offizielle Institutionkanäle erfolgen.
- 4.3 Compliance-Prüfung: Auditoren müssen jährlich eine Interessenkonflikt-Erklärung unterzeichnen; das AIBRI Integrity Team führt regelmäßige Stichprobenprüfungen durch.
5. Modellübergreifender Review-Mechanismus
- 5.1 Kreuzvalidierung: Schlussfolgerungen zu 'Branchenplatz 1' oder 'wesentlicher Abweichungswarnung' müssen von mindestens zwei Auditoren unabhängig geprüft und auf Konsistenz abgeglichen werden.
- 5.2 Differenzkennzeichnung: Wenn Modelle bei derselben Marke deutliche kognitive Konflikte zeigen, müssen Auditoren diese Vielfalt vollständig dokumentieren statt ein einzelnes Ergebnis als alleinige Schlussfolgerung zu wählen.
6. Fehlerkorrektur und Rücknahme
- 6.1 Proaktive Korrektur: Werden nachträglich Verfahrensfehler oder Datenerfassungsabweichungen festgestellt, verpflichtet sich AIBRI zur Veröffentlichung einer Korrekturmitteilung innerhalb von 12 Stunden.
- 6.2 Versionsrückverfolgbarkeit: Korrigierte Berichte müssen eine Zusammenfassung früherer Versionen enthalten und den Revisionsgrund klar kennzeichnen; stilles Überschreiben ist verboten.
7. Verhaltenskodex für Auditoren
- 7.1 Professionalität: Auditoren sollen Bulletins in nüchternem, faktengetriebenem Stil verfassen und subjektive Begriffe wie 'hervorragend' oder 'schlecht' vermeiden.
- 7.2 Vertraulichkeitspflicht: Vor offizieller Veröffentlichung dürfen Auditoren Auditfortschritt und vorläufige Schlussfolgerungen nicht an Dritte weitergeben.
Schlusswort des Chief Auditor
Im probabilistischen Wald der KI suchen wir nicht nach geschönten Antworten, sondern erfassen echte kognitive Projektionen. Integrität ist keine Option, sondern die einzige Legitimität der Existenz von AIBRI.
— Silas Vorn, Chief Auditor, AIBRI